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Veröffentlicht am: Allgemein

Arbeitsrecht im Wandel: Neue Regeln zu Mehrfachbeschäftigung und Weiterbildung

10. April 2024 | Transparente Arbeitsbedingungen Teil 2

In diesem Beitrag von Steuerberater Schwaz haben wir bereits die erweiterten Informationspflichten für Arbeitgeber:innen behandelt.  Das neue Gesetz zur Umsetztung der EU-Richtlinie für transparente  Arbeitsbedingungen bringt Neuerungen betreffend die Mindestinhalte von Dienstzetteln bzw. Arbeitsverträgen, das Recht auf Mehrfachbeschäftigung sowie Aus- und Fortbildungskosten.

Transparente Arbeitsbedingungen im Überblick

  • Neu: Dienstzettel bzw. Arbeitsverträge müssen zusätzliche Inhalte aufweisen
  • Neu: Stärker Schutz bei Mehrfachbeschäftigung
  • Neu: Arbeitgeber:innen müssen die Ausbildungskosten unter bestimmten Umständen übernehmen
  • Sanktionen: Verstöße gegen die neuen Pflichten führen zu empfindlichen Geldstrafen für Unternehmensorgane
  • Jetzt handeln: Unternehmen müssen Dienstzettel oder Arbeitsverträge zukünftig ergänzen

Wir von Geisler & Hirschberger informieren euch nachfolgend über alle neu eingeführten Änderungen bezüglich Recht auf Mehrfachbeschäftigung sowie Übernahme der Aus- und Fortbildungskosten:

Transparente Arbeitsbedingungen: Recht auf Mehrfachbeschäftigung

Arbeitnehmer:innen haben nun das gesetzliche Recht, mehrere Arbeitsverhältnisse einzugehen – das “Recht auf Mehrfachbeschäftigung”. Arbeitgeber:innen können zwar verlangen, dass Arbeitnehmer:innen zusätzliche Beschäftigungen unterlassen, aber nur unter bestimmten Bedingungen. Dies betrifft vor allem arbeitszeitrechtliche Bestimmungen (zB gesetzliche Höchstarbeitsgrenzen) und potenzielle Auswirkungen auf das bestehende Arbeitsverhältnis (zB Gefahr der Weitergabe von Geschäftsgeheimnissen).

Arbeitnehmer:innen haben jedenfalls das Konkurrenzverbot nach dem Angestelltengesetz zu beachten.

Aus-, Fort- und Weiterbildung

Gesetzlich soll nun festgelegt werden, dass Aus-, Fort- und Weiterbildungen, die für die ausgeübte Tätigkeit erforderlich sind, als Arbeitszeit gelten. Außerdem sind die Kosten für diese Bildungsmaßnahmen von Arbeitgeber:innen zu tragen, sofern sie nicht von Dritten übernommen werden.

Kündigungsschutz und Benachteiligungsverbot

Die neuen Regelungen zur Mehrfachbeschäftigung und Bildungsbereichen werden von einem Motivkündigungsschutz und einem Benachteiligungsverbot begleitet. Kündigungen wegen der Ausübung dieser neuen Rechte, wie z.B. die Ausstellung eines Dienstzettels, das Recht auf Mehrfachbeschäftigung und die Übernahme von Ausbildungskosten, können gerichtlich angefochten werden. Auf Verlangen des gekündigten Arbeitnehmers oder der gekündigten Arbeitnehmerin müssen Kündigungen schriftlich begründet werden.

Unser Tipp – Steuerberater Schwaz

Aufgrund der Umsetzung der EU-Richtlinie zu transparenten Arbeitsbedingungen wird es wahrscheinlich notwendig, Dienstzettel- und Arbeitsvertragsmuster sowie freie Dienstverträge zu überarbeiten. Wir empfehlen, vorhandene Muster zu überprüfen und anzupassen. Unser Team in der Lohnverrechnung unterstützt euch dabei gerne. 

Einen Muster-Dienstzettel findet ihr online unter https://www.wko.at/wko-muster-vorlagen .

Transparente Arbeitsbedingungen – noch Fragen?

Unser Team von Geisler & Hirschberger Steuerberater Schwaz hilft euch gerne weiter -> Jetzt kontaktieren 

 

Info & Beratung gibt es auch hier: https://xn--steuerberater-sterreich-llc.at/