Präventive gesundheitsfördernde Maßnahmen für Mitarbeiter*innen sind unter bestimmten Voraussetzungen für das Unternehmen steuerlich absetzbar und können als steuer- und sozialversicherungsfreie Beiträge zur Gesundheitsförderung an Mitarbeiter*innen geleistet werden.
Voraussetzungen für die steuerliche Begünstigung sind:
- Die Maßnahme ist „zielgerichtet“: Das bedeutet ein konkretes Ziel der Maßnahme ist im Vorhinein definiert, wie beispielsweise Stärkung der Rückenmuskulatur, Bekämpfung von Übergewicht oder Haltungsschwierigkeit
- Die Maßnahme ist wirkungsorientiert. Demzufolge muss die Wirksamkeit der gesundheitsfördernden Maßnahme wissenschaftlich belegt sein (schließt daher in vielen Fällen alternativmedizinische Maßnahme aus)
- Die gesundheitsfördernde Maßnahme ist vom Leistungsangebot der gesetzlichen Krankenkassen umfasst
- Der Anbieter oder die Anbieterin der gesundheitsfördernden Maßnahme muss entsprechend qualifiziert und berechtigt sein. Die Abrechnung erfolgt direkt zwischen Dienstgeber*in und dem*der Leistungsanbieter*in
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Achtung: Allgemeine Maßnahmen wie etwa Beiträge zu Fitnessabonnements (klassische Mitgliedschaft bei einem Fitnessstudio) werden nicht als zielgerichtet erachtet und sind daher nicht befreit.
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