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Veröffentlicht am: Allgemein

Coworking – Arbeitsmodell mit (steuer-)rechtlichen Herausforderungen

16. August 2022 | Steuerrechtliche Herausforderungen im Coworking Space

Was bedeutet Coworking?

Gemeinsam arbeiten und das unabhängig voneinander. Durch sogenannte Coworking-Stellen wird einer Vielzahl von Personen ein (zumeist) Großraumbüro zur Verfügung gestellt, sodass diese neben- und miteinander arbeiten und voneinander profitieren können. Das Leistungsportfolio des Coworking-Offices umfasst dabei nicht nur den eigentlichen Arbeitsplatz. Weitere Leistungen wie zB ein „managed frontdesk“, Besprechungs- und Konferenzräume werden angeboten.

In der heutigen Arbeitswelt mit ihren hybriden Arbeitsmodellen eröffnen sich neben neuen Geschäftsfeldern auch (steuer-)rechtliche Herausforderungen. Geisler & Hirschberger Steuerberater Schwaz zeigt auf, worauf ihr bei der Nutzung eines Coworking Spaces achten müsst.

Steuerrechtliche Fragen

Für dich als Nutzer:in einer Coworking Stelle stellen sich (ertrag)steuerliche Fragen insbesondere mit der Abzugsfähigkeit von Ausgaben bzw. Aufwendungen. Diese kannst du grundsätzlich dann steuerlich geltend machen, wenn diese durch deine berufliche Tätigkeit entstehen. Kannst du nachweisen, dass die Verwendung eines Arbeitsplatzes in einer Coworking Stelle (nahezu) ausschließlich beruflich bedingt ist, so spricht dies für die Abzugsfähigkeit dieser Kosten.

Insbesondere für im Ausland wohnhafte Nutzer:innen einer Coworking Stelle kann es bei lang andauernden Aufenthalten in Österreich zu ungewollten Konsequenzen kommen. Bei langfristigen (allenfalls projektbegründeten) Aufenthalten in Österreich ist darauf zu achten, dass durch die Begründung eines gewöhnlichen Aufenthalts in Österreich, eine (unbeschränkte) Steuerpflicht entsteht. Das heißt konkret, dass dein Heimatstaat, aber auch Österreich ein Besteuerungsrecht an deinen Einkünften haben!  Um dennoch eine Doppelbesteuerung in deinem Heimatstaat und in Österreich zu vermeiden, beraten wir dich gerne.

Arbeitsrechtliche Tücken im Coworking Space

Aber nicht nur steuerrechtlich, sondern auch arbeitsrechtlich können bei (Arbeits-)Unfällen im Einzelfall komplexe Fragestellungen aus der Inanspruchnahme einer Coworking Stelle resultieren:

Arbeitsunfälle sind Unfälle, die in örtlichem, zeitlichem und ursächlichem Zusammenhang mit deiner Erwerbstätigkeit stehen. Befindest du dich zur Verrichtung deiner Erwerbstätigkeit jedoch nicht in den Geschäftsräumlichkeiten deines Arbeitgebers oder deiner Arbeitgeberin, können sich Abgrenzungsschwierigkeiten zwischen „Arbeitsunfällen“ und „Privatunfällen“ ergeben.

Unser Tipp: Wir empfehlen, in einer Vereinbarung zwischen Arbeitgeber:in und Arbeitnehmer:in festzulegen, zu welchen Zeiten die berufliche Tätigkeit in einem Coworking Space ausgeübt wird. Bei weiteren Fragen zu den entscheidenden Abgrenzungskriterien zwischen Arbeits- und Privatunfall beraten wir dich gerne.

Noch Fragen?

Unser Team von Geisler & Hirschberger Steuerberater in Schwaz berät euch gerne -> Jetzt kontaktieren