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Veröffentlicht am: Allgemein

Tipps für die Arbeitnehmerveranlagung 2020

Der Jahresausgleich ist die Steuererklärung für Arbeitnehmer und Pensionisten. Sinn des Jahresausgleiches ist zu viel bezahlte (Einkommen-)Steuer vom Staat zurück zu bekommen. Auch wenn man während des Jahres keine Steuer bezahlt hat, kann man sich  beim Jahresausgleich eine „Negativsteuer“ auszahlen lassen. Voraussetzung dafür ist in der Regel, dass während des Jahres zumindest zeitweise ein versicherungspflichtiges Arbeitsverhältnis vorgelegen hat.

Elektronisch & papierlos

Der Jahresausgleich lässt sich bequem auf elektronischem Weg über FinanzOnline erledigen. Die Vorlage von Belegen oder Bestätigungen ist nicht vorgesehen. Bei Bedarf sind diese vorzulegen und insgesamt sieben Jahre aufzubewahren.

Antragloser Steuerausgleich

Den antragslosen Jahresausgleich gibt es seit 2017. In diesem Fall erstellt das Finanzamt den Jahresausgleich automatisch, wenn sich aus den Steuerdaten eine Steuergutschrift ergibt. Dies geschieht immer häufiger, weil immer mehr Institutionen Steuerdaten direkt an die Finanz weitergeben. Dazu gehören beispielsweise Kirchenbeiträge, Spenden an kulturelle Institutionen, caritative Vereine, Feuerwehren etc.

Sonderausgaben wie Ausgaben für Zusatzversicherungen, Wohnraumschaffung und – sanierung sind für das Jahr 2020 letztmalig absetzbar.

Unser Tipp: Bei Vorliegen von sogenannten außergewöhnlichen Belastungen wie zum Beispiel Krankheitskosten, Begräbniskosten, Ausgaben für Zahnarzt oder bei Vorliegen von notwendiger Diätverpflegung empfehlen wir den Jahresausgleich selbst zu machen bzw. auch einen Einspruch gegen den antragslosen Jahresausgleich zu erheben.

Homeoffice – was ist neu?

Für 2020 können bis zu 150 Euro an Werbungskosten für ergonomisches Büromobiliar (insbesondere Schreibtisch, Drehstuhl und Schreibtischlampe) ohne Anrechnung auf das Werbungskostenpauschale von 132 Euro geltend gemacht werden. Voraussetzung ist, dass man zumindest 26 Tage im Jahr ausschließlich zu Hause (im Homeoffice) gearbeitet hat.

Höhere Kosten für Strom & Heizung können 2020 noch nicht abgesetzt werden. Ebenso sind vom Arbeitgeber für das Homeoffice bezahlte Zuschüsse im Jahr 2020 nicht steuerfrei.
Ausblick: 2021 wird es die Möglichkeit einer steuerfreien Homeoffice-Pauschale geben.

Da es sich um eine rückwirkende Gesetzesänderung handelt, gibt es in der bisherigen Steuererklärung 2020 für ergonomisches Büromaterial noch keine Eintragungsmöglichkeit. Ab Anfang April wird es die digitale Eintragungsmöglichkeit in FinanzOnline bzw. das entsprechende Papierformular geben. Haben Sie die Steuererklärung bereits abgegeben, ergänzen Sie  diese Ausgaben in FinanzOnline unter “Weitere Services” – “Bescheidänderung”. Zum Papierantrag reichen Sie das entsprechende Formular nach.

Rückwirkender Steuerausgleich

Der Jahresausgleich kann für bis zu fünf Jahre rückwirkend eingereicht werden. Sie haben also noch das verbleibende Jahr 2021 Zeit, die Jahresausgleiche ab dem Jahr 2016 nachzuholen. Und sollte sich wider Erwarten aus dem Antrag eine Nachzahlung statt der erhofften Gutschrift ergeben, kann der Antrag ohne Folgen zurückgezogen werden.

Bei Fragen oder Unklarheiten beraten wir gerne.