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Veröffentlicht am: Allgemein

Unsere Tipps für die “Arbeitszeiterfassung”

Die Arbeitszeiterfassung ist ein richtiges Dauerbrenner-Thema in der Personalverwaltung.

Gerne weisen wir auf die wichtigsten Punkte hin.

Verpflichtung der Führung von Arbeitszeitaufzeichnungen

Die Regelung ist im österreichischen Arbeitszeitgesetz (AZG) verankert. Dem Gesetz zufolge haben Arbeitgeber*innen die Pflicht, Aufzeichnungen über die Arbeitszeit der Mitarbeiter*innen zu führen und sicher zu stellen, dass diese den Vorgaben des Arbeitszeitgesetzes entsprechen.

Vorteile der Führung von Arbeitszeitaufzeichnungen

  • Arbeitszeitaufzeichnungen dienen der Kontrolle, dass die Arbeitszeit von den Arbeitnehmer*innen eingehalten werden und als Absicherung gegenüber späteren Forderungen von Arbeitnehmer*innen, wenn es um die Frage von Überstunden, Ruhezeiten, nicht konsumierte freie Tage oder Urlaubstage geht. Von Arbeitnehmer*innen unterschriebene Arbeitsaufzeichnungen haben vor Gerichten eine hohe Beweiskraft und können vor späteren unbegründeten Forderungen von Arbeitnehmer*innen schützen.
  • Durch die Führung ordnungsgemäßer Arbeitszeitaufzeichnungen ist gewährleistet, dass das Risiko von Nachzahlungen bei Prüfungen durch die Österreichische Gesundheitskasse und die Finanz vermindert wird.
  • Auch das Arbeitsinspektorat verhängt verschärfte Strafen bei fehlenden Arbeitszeitaufzeichnungen. Der Strafrahmen beträgt von € 145.- bis € 1.815.- je Delikt.

Wie sind die Arbeitsaufzeichnungen zu führen?

Laut Gesetz sind die Arbeitgeber*innen verpflichtet,

  • Beginn
  • Ende und die
  • Dauer der täglichen Arbeitszeit

seiner Arbeitnehmer*innen aufzuzeichnen. Die Arbeitgeber*innen muss seine Arbeitnehmer*innen über die Art der Führung der Arbeitsaufzeichnungen ausreichend anweisen und die notwendigen Hilfsmittel zur Verfügung zu stellen. Die Möglichkeiten zur Arbeitszeitaufzeichnung sind vielfältig: händisch, mittels Stempeluhr, am PC, am Smart-Phone, etc.

Der Vorteil der elektronischen Zeiterfassung ist, dass diese übersichtlich und leicht kontrollierbar ist. Es ist jederzeit auf einen Blick der genaue Stand eines jeden Arbeitnehmers und jeder Arbeitnehmerin ersichtlich. Komplizierte Berechnungen betreffend Zuschläge bei Mehr-, Über-, Feiertags- und Sonntagsstunden oder auch bei Gleitzeitvereinbarungen können automatisch ausgewertet werden. Die Ergebnisse können darüber hinaus edv-unterstützt in die monatliche Lohnabrechnung der Arbeitgeber*innen eingespielt werden.

Unser Tipp: Achtet auf vollständige ordnungsgemäße Arbeitsaufzeichnungen bei den Arbeitnehmern. Wir unterstützen gerne, wenn es um die Art und die Form der Führung von Aufzeichnungen  geht und stellen Vorlagen zur Verfügung -> Jetzt kontaktieren