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Veröffentlicht am: Allgemein

Prüfpflicht für den Registrierkassen-Jahresbeleg

Prüfpflicht Jahresbeleg: Administrative Pflicht am Jahresbeginn für alle Unternehmer*innen mit einer Registrierkasse – der Jahresbeleg ist zu prüfen.

Zum Jahresende müssen Registrierkassen-Besitzer*innen der sogenannten Jahresbeleg ausdrucken. Diesen müsst ihr – wie alle anderen Monatsbelege auch – mindestens sieben Jahre hindurch in leserlicher Form aufbewahren. Der Jahresbeleg ist immer am 31. Dezember zu erzeugen, und zwar auch dann, wenn es einen anderen Bilanzstichtag gibt! Wie jeder andere Monatsbeleg ist das immer ein sogenannter Nullbeleg.

Natürlich muss auch dieser Beleg geprüft werden (Prüf-App oder Webservice) – und zwar bis spätestens 15. Feber 2022!
Bitte lasst uns diesen daher rechtzeitig zukommen, wenn wir diese FinanzOnline-Beleg-Prüfung vornehmen sollen.

Alle an FinanzOnline übermittelten Belege werden online aufgezeichnet und sind auch im FinanzOnline aufgelistet. Bei jedem Beleg ist auch der Prüfstatus ersichtlich („fehlerhaft“ oder „ok“).

Wer braucht eine Registrierkasse?

Unternehmen haben zur Einzelerfassung der Barumsätze ein elektronisches Aufzeichnungssystem (Registrierkasse) zu verwenden, wenn der Jahresumsatz je Betrieb € 15.000,- UND die Barumsätze dieses Betriebes € 7.500,- im Jahr überschreiten.

Überschreitet der Betrieb beide Umsatzgrenzen, muss der*die Unternehmer*in ab dem viertfolgenden Monat nach Ablauf des Voranmeldezeitraums für die Umsatzsteuer (Kalendermonat oder Kalendervierteljahr) ein geeignetes Kassensystem besitzen.
Sonderregelungen: Ausnahmen oder Erleichterungen bei der Registrierkassen- und Belegerteilungspflicht sind für gewisse Unternehmerarten und Umsätze möglich

  • Umsätze im Freien („Kalte-Händeregelung“) bis zu € 30.000,- im Jahr
  • Bestimmte Automaten wie etwa Tischfußball-, Musik- oder Dartautomaten
  • Onlineshop-Umsätze, die nicht mit Bargeld erzielt werden
  • Bestimmte Kantinen, Buschenschanken und Hütten (Alm-, Berg-, Ski-…)

Fragen zur Prüfpflicht für den Jahresbeleg?

Das Team von Geisler & Hirschberger Steuerberater Schwaz beantwortet gerne alle eure Fragen zur Regstrierkassa und Prüfpflicht Jahresbeleg  -> Jetzt kontaktieren 

Vielleicht auch interessant: Hier findet ihr unser Merkblatt zur Registrierkassenpflicht