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Veröffentlicht am: Allgemein

Steuertipps für Selbständige

06. Dezember 2022 | Steuertipps Selbständige 

Steuertipps für Selbständige: Arbeitsplatzpauschale

Was für Arbeitnehmer:innen als Homeoffice-Pauschale im Jahr 2021 eingeführt wurde, können nun Selbständige als Arbeitsplatzpauschale ab dem Jahr 2022 geltend machen. Das Arbeitsplatzpauschale steht für Aufwendungen aus der (teilweise) betrieblichen Nutzung der eigenen Wohnung zu, wenn kein anderer Raum für die betriebliche Tätigkeit zur Verfügung steht.

Es wird zwischen dem „großen“ und dem „kleinen“ Pauschale unterschieden:

  • 1.200 Euro pro Jahr stehen zu, wenn keine anderen Einkünfte aus einer aktiven Erwerbstätigkeit von mehr als 11.000 Euro erzielt werden, für die außerhalb der Wohnung ein anderer Raum zur Verfügung steht.
  • 300 Euro pro Jahr stehen zu, wenn die anderen Aktiveinkünfte mehr als 11.000 Euro betragen. Daneben sind Aufwendungen für ergonomisches Mobiliar abzugsfähig (ebenfalls max. 300 Euro pro Jahr).

Ebenso kann das Arbeitsplatzpauschale für Selbständige bei der Basispauschalierung und der Kleinunternehmerpauschalierung als zusätzliche Betriebsausgabe geltend gemacht werden.

Voraussetzungen für die Inanspruchnahme der Arbeitsplatzpauschale für Selbständige

  • Für die betriebliche Tätigkeit der oder des Selbständigen steht kein anderer Raum außerhalb der Wohnung zur Verfügung
  • Der oder dem Steuerpflichtigen erwachsen Ausgaben aus der Nutzung der Wohnung; es muss sich dabei nicht um den Hauptwohnsitz handeln
  • Berücksichtigt der oder die Steuerpflichtige bereits Aufwendungen für ein Arbeitszimmer, steht kein Arbeitsplatzpauschale zu

Netzkarte für Selbständige

Ab heuer können auch Selbständige 50% der Ausgaben für eine Wochen-, Monats- oder Jahreskarte für Massenbeförderungsmittel pauschal als Betriebsausgaben absetzen. Voraussetzung ist, dass der oder die Unternehmer:in diese auch für betriebliche Fahrten verwendet.

Auch bei der Basispauschalierung oder der Kleinunternehmerpauschalierung könnt ihr den Pauschalbetrag als zusätzliche Betriebsausgabe berücksichtigen.

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