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Veröffentlicht am: Allgemein

Handwerkerbonus 2024

29. April 2024 | Handwerkerbonus 2024

Renovierungs- und Instandhaltungsprojekte werden jetzt gefördert: Der Handwerkerbonus 2024 steht in den Startlöchern.

Dieses Förderprogramm, das Teil des Wohn- und Baupakets der österreichischen Bundesregierung ist, bietet eine hervorragende Gelegenheit für Hausbesitzer:innen und Mieter:innen, ihre Wohnqualität zu verbessern und gleichzeitig steuerliche Vorteile zu nutzen. Steuerberater Schwaz hat alle Infos.

Ein Blick auf den Handwerkerbonus 2024

Der Handwerkerbonus zielt darauf ab, die Bauwirtschaft und das Handwerk zu unterstützen, indem er finanzielle Anreize für Renovierungs- und Instandhaltungsarbeiten im privaten Wohn- und Lebensbereich bietet. Ab dem 15. Juli 2024 könnt ihr den Handwerkerbonus beantragen, um Arbeiten zu fördern, die seit dem 1. März 2024 durchgeführt wurden. Diese Förderung bietet die Möglichkeit, 20% der Arbeitskosten bis zu einer Förderhöhe von 2.000 € zurückbekommen.

Was wird gefördert?

Gefördert werden Arbeitsleistungen von Handwerkern im eigenen Zuhause. Der Handwerkerbonus deckt eine breite Palette von Handwerksleistungen ab, darunter Malerarbeiten, Fliesenlegen, Kücheneinbau, Sanitärinstallationen und vieles mehr. Sowohl Eigentümer:innen als auch Mieter:innen können von dieser Förderung profitieren. Auch Arbeitsleistungen im Zusammenhang mit dem Hausbau, bzw. der Wohnraumschaffung sind umfasst.

Die Förderhöhe beträgt mindestens 50 Euro pro Rechnung und maximal 2.000 Euro pro Person und Wohneinheit im Jahr 2024 bzw. maximal 1.500 Euro pro Person und Wohneinheit im Jahr 2025.

Unser Tipp: Sämtliche Rechnungen sind unbedingt aufzubewahren!

Beantragung des Handwerkerbonus

Die Beantragung des Handwerkerbonus erfolgt online über die Website handwerkerbonus.gv.at, die in den kommenden Wochen ihren Betrieb aufnehmen wird. Die Abwicklung erfolgt durch die Buchhaltungsagentur des Bundes (BHAG) im Auftrag des Bundesministeriums für Arbeit und Wohnen.

Die Anmeldung erfolgt mittels ID Austria oder durch das Hochladen eines gültigen Lichtbildausweises. Darüber hinaus können Anträge auch in Vertretung für andere Personen eingereicht werden.

Handwerkerbonus 2024 – noch Fragen?

Unser Team von Geisler & Hirschberger Steuerberater Schwaz hilft euch gerne weiter -> Jetzt kontaktieren 

 

Info & Beratung gibt es auch hier: https://xn--steuerberater-sterreich-llc.at/