Aktuelle Zahlungsinformation abfragen
Die ÖGK versendet in den nächsten Tagen wieder eine aktuelle Zahlungsinformation. Diese informiert Dienstgeber*innen über die Höhe der offenen Beiträge.
Eine tagesaktuelle Übersicht können Sie jederzeit über die Web-Applikation WEB-BE-Kunden-Portal (WEBEKU) abrufen.
Unser Tipp: Nützen Sie diese Übersicht zur raschen Planung, wie Sie Ihre Ausstände am besten abbauen können. Unser Kanzlei-Team ist dabei gerne behilflich: -> Jetzt kontaktieren
Ratenanträge elektronisch stellen
Ist eine sofortige Begleichung der offenen Beiträge bis zum 30.06. nicht möglich, können Unternehmer*innen um Ratenzahlung ansuchen. Die ÖGK kann dies aktuell bis September 2022 gewähren.
Die Antragsstellung ist seit 01. Juni elektronisch über WEBEKU möglich.
Nützen Sie auch den neuen Online-Ratenrechner der ÖGK: Dieser ermöglicht es Unternehmer*innen, die anfallenden Raten sowie reduzierten Verzugszinsen unverbindlich vorauszuberechnen: www.gesundheitskasse.at/ratenrechner
Voraussetzung für die Ratenzahlung ist, dass die in der Kurzarbeitsbeihilfe enthaltenen Sozialversicherungsbeiträge jedenfalls bis zum 15. des auf die Zahlung zweitfolgenden Kalendermonates an die ÖGK überwiesen werden.
„Safety-Car-Phase“ bei Liquiditätsproblemen
Bei größeren Zahlungsschwierigkeiten ist es möglich, individuelle Lösungen zu vereinbaren. So können zB bis Ende September die ersten Ratenzahlungen gesenkt oder auf Null Euro reduziert werden. Die regionalen Ansprechpartner*innen der ÖGK beraten hierzu gerne.
Normalbetrieb ab Juni 2021
Die bisherigen Fälligkeiten und Zahlungsfristen treten ab dem Beitragszeitraum Juni 2021 wieder in Kraft. Laufende Beiträge sind dann wieder wie gewohnt bis zum 15. des Folgemonates zu entrichten.
Brauchen Sie Hilfe bei der Planung der Rückzahlungen? Unser Kanzleiteam steht gerne zur Verfügung -> Jetzt kontaktieren