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Veröffentlicht am: Allgemein

Jetzt Antrag stellen: Energiekostenpauschale für Kleinunternehmen

09. August 2023 | Jetzt Antrag stellen: Energiekostenpauschale Kleinunternehmen 

Es ist soweit: Die FFG vermeldet, dass die Beantragung des Energiekostenpauschales ab sofort möglich ist.

Die Energiekostenpauschale hilft Kleinst- und Kleinunternehmen bei der Bewältigung der hohen Energiekosten. Es handelt sich um eine Pauschalförderung in Höhe zwischen 110 und 2.475 Euro, abhängig von der Branche und dem Jahresumsatz. Einreichung und Abwicklung erfolgt ganz einfach online und weitestgehend automatisiert. Geisler & Hirschberger Steuerberater Schwaz informiert hier über alle Details.

Antrag auf Energiekostenpauschale jetzt stellen

Die Antragstellung erfolgt über das Unternehmensserviceportal (USP) Unternehmensserviceportal (usp.gv.at)

Die Förderung muss vom Unternehmen selbst beantragt werden. Eine stellvertretende Einreichung durch den oder die Steuerberater:in ist nicht möglich.

Eure offenen Fragen richtet ihr an die Hotline 0043 1 890 80 6776 (MO – Do 8:30 – 17:00 Uhr | FR 08:30 – 14:00 Uhr).

Für die Antragstellung benötigt ihr: 

  • Handy Signatur bzw. ID-Austria
    Weitere Infos und Registrierungsstellen unter https://www.handy-signatur.at/
  • USP Zugang
    Der Zugang wird von uns dringend empfohlen. Bei Fragen zur Einrichtung wendet euch bitte an das USP Service Center unter Tel. 050 233 733.
  • Branchenkennzahl ÖNACE Code
    Euren Code findet ihr im USP unter Unternehmensdaten. Eine Auflistung findet ihr >>> hier.
    Sollte kein oder ein falscher ÖNACE Code angezeigt werden, wendet euch bitte an die Hotline der Statistik Austria Tel. +43 1 711 28 8686

Wer ist antragsberechtigt?

  • Unternehmen mit Betriebsstätte in Österreich
  • Jahresumsatz 2022 zwischen EUR 10.000 und maximal EUR 400.000

 NICHT antragsberechtigt sind derzeit:

  • öffentliche Unternehmen
  • Unternehmen aus den Sektoren Energie, Finanz sowie Versicherungswesen, Realitätenwesen
  • freie Berufe (Anwälte, Ärzte, Notare, Steuerberater,…)
  • Vermieter:innen

Hier könnt ihr abklären, ob ihr antragsberechtigt seid: https://www.energiekostenpauschale.at/#selbst-check

Noch Fragen zur Energiekostenpauschale für Kleinunternehmen?

Die Antragstellung ist von jedem Unternehmen selbst durchzuführen, aber unser Team von Geisler & Hirschberger Steuerberater Schwaz steht gerne beratend zur Seite -> Jetzt kontaktieren 

Alle Informationen sind auch hier zusammengefasst: Energiekostenpauschale für Unternehmen
Die Antworten auf die häufigsten Fragen gibt es hier: Energiekostenpauschal FAQ

Mehr Steuernews auch hier: https://ultimum.at/steuerberater-schwaz/