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Veröffentlicht am: Allgemein

Steuertipp: Öffi-Tickets für Selbständige

19. Juni 2023 | Öffi-Tickets für Selbständige 

Ein spannender Steuerspar-Tipp für Selbständige ist das Pauschale für Öffi-Tickets. Eingeführt in 2022 ist es vor allem jene Unternehmer:innen, die ihre Betriebsausgaben pauschalieren, interessant. Geisler & Hirschberger Steuerberater Schwaz informiert über diese Steuersparmöglichkeit.

Öffi-Tickets für Selbständige: Tatsächliche Kosten ansetzen

Einzelne Fahrkarten und Tickets für eine berufliche Reise könnt ihr als Betriebsausgabe in voller Höhe absetzen. Ob ihr in der ersten, zweiten oder Businessclass reist, ist dabei unerheblich.

Auch Zeitkarten wie Wochen-, Monats- oder Jahreskarten sind Betriebsausgaben. Diese müssen jedoch um den Anteil für Privatfahrten gekürzt werden. In der Praxis bedeutete dies theoretisch, dass eine Art Öffi-Fahrtenbuch zu führen wäre – ein enormer Verwaltungsaufwand. Oder es kann auf eine andere Art der Privatanteil ermittelt werden. Wichtig ist hier die Glaubhaftmachung, so dass es für jeden nachvollziehbar ist. Auch die Fahrt von zu Hause in die Arbeit ist eine betriebliche Fahrt.

Neu ab 2022: Pauschale Betriebsausgabe für Öffi-Ticket

Ab der Veranlagung 2022 wurde eine sinnvolle Pauschalregelung eingeführt, die die Nutzung öffentlicher Verkehrsmittel noch attraktiver macht: 50 Prozent der Kosten für Wochen-, Monats- oder Jahreskarten für öffentliche Verkehrsmittel können abgesetzt werden, wenn es sich um eine nicht übertragbare Zeitkarte handelt und wenn die betriebliche Nutzung glaubhaft gemacht wird. Dabei ist es ausreichend, wenn ihr nachweisen könnt, dass ojr auch berufliche Termine mit dem Öffi-Ticket bestreitet. Auch hier  zählt die Strecke Wohnung – Arbeitsstätte  dazu.

Eine Zeitkarte für die erste Klasse ist ebenfalls pauschal mit 50 Prozent absetzbar. Wird hingegen pro Fahrt aufgezahlt, sind diese Zusatzkosten wie ein oben beschriebenes Einzelticket zu behandeln und nur für betriebliche Fahrten absetzbar. Gleiches gilt bei Aufzahlung für die Mitnahme einer anderen Person, eines Fahrrades oder eines Hundes. Anders ist es zum Beispiel bei Aufpreisen für ein Familienticket – diese sind privat veranlasst und daher nicht absetzbar.

Pauschales Öffi-Ticket und Ausgabenpauschale

Wer die Basis- oder die Kleinunternehmerpauschalierung in Anspruch nimmt, kann zusätzlich das Öffi-Ticket pauschal absetzen, was eine sehr interessante Steuersparmöglichkeit für Pauschalierte darstellt. Der Abzug der tatsächlichen betrieblichen Kosten zusätzlich zum Ausgabenpauschale ist nur dann möglich, wenn man einen Kostenersatz in gleicher Höhe erhalten hat.

Pauschales Öffi-Ticket und Umsatzsteuer

In der Umsatzsteuer ist nur die Aufteilung nach dem tatsächlichen Schlüssel in privat und betrieblich erlaubt. Wer keine Aufzeichnungen über betriebliche Fahrten führt, kann für umsatzsteuerliche Zwecke eine vollständige Zuordnung zum Privatvermögen vornehmen und das 50-Prozent-Pauschale vom Bruttobetrag rechnen.

Öffi-Tickets für Selbständige – noch Fragen?

Bei Fragen zum Thema Öffi-Tickets für Selbständige stehen wir von Geisler & Hirschberger Steuerberater Schwaz gerne zur Verfügung -> Jetzt kontaktieren