Links überspringen
Veröffentlicht am: Allgemein

Vergütung für Wahlbeisitzende steuerfrei

 10. Jänner 2024 | Vergütung Wahlbeisitzende

Rechtzeitig zum Wahljahr 2024 wurde noch eine neue Steuerbefreiung eingeführt. Ehrenamtliche Tätigkeit soll eben belohnt werden. Geisler & Hirschberger Steuerberater Schwaz informiert über den neuen Steuerfreibetrag für Wahlbeisitzende.

Entschädigungen für die Tätigkeit als Mitglied einer Wahlbehörde von Gebietskörperschaften, die auf Grund bundes- oder landesgesetzlicher Regelungen ab 1.1.2024 geleistet werden, sind steuerfrei.

Der steuerfreie Betrag ist der Höhe nach begrenzt. Diesbezügliche bundesgesetzliche Regelungen sind in verschiedenen Gesetzen für Wahlen von Volksvertreter:innen sowie im Volksabstimmungsgesetz 1972 enthalten. Weiters umfasst sind landesgesetzliche Regelungen, die insbesondere Landtags- und Gemeinderatswahlen betreffen.

Beispiel:
Frau A ist bei der Nationalratswahl im Jahr 2024 am Wahltag in einer örtlichen Wahlbehörde, in der das Wahllokal bis zu sechs Stunden geöffnet hat, tätig. A erhält dafür eine Entschädigung in Höhe von EUR 66 Euro ausbezahlt. Die Entschädigung ist von der Einkommensteuer befreit.

Variante:
A ist bei der Nationalratswahl im Jahr 2024 am Wahltag in einer örtlichen Wahlbehörde, die mehr als sechs Stunden geöffnet hat, tätig und erhält eine Entschädigung in Höhe von EUR 120,-. Die hierfür gesetzlich zustehende Entschädigung ist mit 100,- begrenzt. Es sind daher nur EUR 100,- steuerfrei. Der übersteigende Betrag (EUR 20,-) ist steuerpflichtig.

Vergütung für Wahlbeisitzende: Noch Fragen?

Unser Team von Geisler & Hirschberger Steuerberater Schwaz steht für eure Fragen gerne zur Verfügung -> Jetzt kontaktieren 

 

Info & Beratung gibt es auch hier: https://steuerberater-innsbruck.info/