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Veröffentlicht am: Allgemein

Steuertarif 2024

10. Jänner 2024 | Steuertarif 2024

Vor wenigen Jahren wurde die kalte Progression in der Einkommensteuer weitgehend abgeschafft. Aus diesem Grund wird der Steuertarif und die sogenannten Steuerabsetzbeträge jährlich an den Geldwert angepasst.

Nach den Regeln über die Inflationsanpassung erfolgt die Beseitigung der kalten Progression in zwei Teilen. Das erfolgte im vergangenen Jahr mit der sogenannten Inflationsanpassungs-Verordnung sowie mit dem Progressions-Anpassungs-Gesetz. Das Ergebnis aus beiden Stufen ergibt die Eckbeträge für das neue Kalenderjahr 2024.

In dieser Tabelle seht ihr eine Übersicht über die Entwicklung der Grenzwerte durch die Abschaffung der kalten Progression in den letzten drei Jahren sowie die Reduktion des Steuersatzes für Körperschaften (zB GmbH):

Steuersätze im Jahr  bis 2022 2023 2024
0% bis 11.000 11.693 12.816
20% bis 18.000 19.134 20.818
30% bis 31.000 32.075 34.513
40% bis 60.000 62.080 66.612
48% bis 90.000 93.120 99.266
50% über 90.000 93.120 99.266
Körperschaftsteuer (fixer %-Satz) 25% 24% 23%

 

Siehe auch Einkommensteuertabelle 2024 von Steuerberater Schwaz

Und hier ein Überblick über die wichtigsten Steuerabsetzbeträge (das sind aber noch längst nicht alle und der Übersicht wegen ohne Darstellung der Voraussetzungen):

Absetzbeträge bis 2022 2023 2024
AVAB/AEAB (1 Kind) pa 494 520 572
UAB pm für 1 Kind * 29,20 31 35
VAB pa (für aktive Dienstnehmer:innen) 400 421 463
PAB pa (für Pensionist:innen) 828 868 954

*) für jedes weitere Kind gelten andere Beträge

AVAB = Alleinverdienerabsetzbetrag
AEAB = Alleinerzieherabsetzbetrag
UAB = Unterhaltsabsetzbetrag
VAB = Verkehrsabsetzbetrag
PAB = Pensionistenabsetzbetrag

Steuertarif 2024: Noch Fragen?

Unser Team von Geisler & Hirschberger Steuerberater Schwaz steht für eure Fragen gerne zur Verfügung -> Jetzt kontaktieren 

 

Info & Beratung gibt es auch hier: https://steuerberater-geisler.at/