10. Jänner 2024 | Steuertarif 2024
Vor wenigen Jahren wurde die kalte Progression in der Einkommensteuer weitgehend abgeschafft. Aus diesem Grund wird der Steuertarif und die sogenannten Steuerabsetzbeträge jährlich an den Geldwert angepasst.
Nach den Regeln über die Inflationsanpassung erfolgt die Beseitigung der kalten Progression in zwei Teilen. Das erfolgte im vergangenen Jahr mit der sogenannten Inflationsanpassungs-Verordnung sowie mit dem Progressions-Anpassungs-Gesetz. Das Ergebnis aus beiden Stufen ergibt die Eckbeträge für das neue Kalenderjahr 2024.
In dieser Tabelle seht ihr eine Übersicht über die Entwicklung der Grenzwerte durch die Abschaffung der kalten Progression in den letzten drei Jahren sowie die Reduktion des Steuersatzes für Körperschaften (zB GmbH):
Steuersätze im Jahr | bis 2022 | 2023 | 2024 |
0% bis | 11.000 | 11.693 | 12.816 |
20% bis | 18.000 | 19.134 | 20.818 |
30% bis | 31.000 | 32.075 | 34.513 |
40% bis | 60.000 | 62.080 | 66.612 |
48% bis | 90.000 | 93.120 | 99.266 |
50% über | 90.000 | 93.120 | 99.266 |
Körperschaftsteuer (fixer %-Satz) | 25% | 24% | 23% |
Siehe auch Einkommensteuertabelle 2024 von Steuerberater Schwaz
Und hier ein Überblick über die wichtigsten Steuerabsetzbeträge (das sind aber noch längst nicht alle und der Übersicht wegen ohne Darstellung der Voraussetzungen):
Absetzbeträge | bis 2022 | 2023 | 2024 |
AVAB/AEAB (1 Kind) pa | 494 | 520 | 572 |
UAB pm für 1 Kind * | 29,20 | 31 | 35 |
VAB pa (für aktive Dienstnehmer:innen) | 400 | 421 | 463 |
PAB pa (für Pensionist:innen) | 828 | 868 | 954 |
*) für jedes weitere Kind gelten andere Beträge
AVAB = Alleinverdienerabsetzbetrag
AEAB = Alleinerzieherabsetzbetrag
UAB = Unterhaltsabsetzbetrag
VAB = Verkehrsabsetzbetrag
PAB = Pensionistenabsetzbetrag
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