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Veröffentlicht am: Allgemein

Die Flexible Kapitalgesellschaft ist da!

13. März 2024 | Flexible Kapitalgesellschaft

Seit Jahresanfang 2024 gibt es eine neue Rechtsform, in welcher ein Unternehmen betrieben werden kann: Die Flexible Kapitalgesellschaft. Diese neue Rechtsform ist eine Mischung aus GmbH und Aktiengesellschaft.

Wir von Geisler & Hirschberger Steuerberater Schwaz beleuchten die neue Rechtsform in allen Details.

Flexible Kapitalgesellschaft oder Flexi

Im Rahmen eines eigenen Gesetzes wurde die Flexible Kapitalgesellschaft (liebevoll „Flexi“ genannt) eingeführt. Manche bezeichnen die „Flexi“ als kleine Schwester der GmbH (Gesellschaft mit beschränkter Haftung), weil die Flexi der GmbH sehr ähnlich ist und die gesetzlichen Regeln des GmbH-Gesetzes immer dann zur Anwendung kommen, wenn das „Flexi-Gesetz“ keine eigenständigen Regeln getroffen hat.

Im Firmenwortlaut findet man bei einer GmbH als sogenannten „Rechtsformzusatz“ meist „GmbH“ oder „Gesellschaft mbH“ vor. Bei der Flexi kann als solcher Hinweis auf die Rechtsform „FlexKapG“ oder der englische Begriff „FlexCo“ (das steht für flexible company) gewählt werden.  Die FlexCo wird – wie auch andere Kapitalgesellschaften – in das Firmenbuch eingetragen und entsteht rechtlich am Tag der Firmenbucheintragung.

Besonderheiten der Flexiblen Kapitalgesellschaft

Für diese Flexi gibt es zahlreiche Besonderheiten, woraus sich eben die notwendige Flexibilität ergeben sollte: Während bei einer GmbH jede:r Gesellschafter:in zumindest 70 Euro Stammeinlage übernehmen muss, beträgt bei der Flexi die Stammeinlage mind 1,00 Euro pro Gesellschafter:in. Die Summe der Stammeinlagen ergibt das Stammkapital (Eigenkapital).

Die Namen der Gesellschafter:innen einer GmbH werden im Firmenbuch samt Angaben zur Höhe des Anteils an der GmbH zwingend veröffentlicht. Bei einer Flexi gibt es verschiedene Arten von Anteilen – bei den sogenannten Unternehmenswertanteilen scheinen die Namen der Beteiligten nicht im Firmenbuchauszug auf.

Darüber hinaus kann bei der Flexi der Geschäftsanteil eines Gesellschafters oder einer Gesellschafterin geteilt werden. Das ermöglicht das Halten von unterschiedlichen Gattungen von Anteilen (zB Nennbetragsanteile und Stückanteile) und daher auch das Ausüben unterschiedlicher Stimmrechte eines Gesellschafters oder einer Gesellschafterin. Bei einer GmbH ist das alles nicht möglich.

Eigenkapital und Gewinnbesteuerung

Das Mindest-Eigenkapital bei einer GmbH musste in der Vergangenheit 35.000 Euro betragen, wobei mindestens die Hälfte davon bei der Gründung einbezahlt wurde. Dieses gesetzlich notwendige Mindestkapital wurde seit 1.1.2024 für alle GmbH (also bestehende und neue GmbH) auf 10.000 Euro herabgesetzt. Die Gründung einer GmbH ist  daher mit nur 5.000 Euro Bareinzahlung möglich. Genau dasselbe gilt für die neue Flexi. Hinsichtlich des Mindest-Eigenkapitals besteht daher kein Unterschied zwischen Flexi und GmbH.

Auch hinsichtlich der  Gewinnbesteuerung gibt es keinen Unterschied zwischen GmbH und Flexi: Beide sind Körperschaften und unterliegen daher der Körperschaftsteuer (KöSt) betreffend Gewinnbesteuerung. Der KöSt-Satz wurde bereits im Rahmen der letzten großen Steuerreform stufenweise herabgesetzt, daher gilt seit Jahresanfang 2024 ein fixer Steuersatz von 23%. Wenn der Gewinn dann ausgeschüttet wird, kommt noch die Kapitalertragsteuer (KESt) mit 27,5% als Steuerbelastung dazu – in diesem Punkt unverändert und für Flexi und GmbH gleich. Für Flexi und GmbH gilt daher seit heuer auch eine Mindest-KöSt von 125,- pro Quartal.

Während für die Gründung einer GmbH immer zwingend ein Notariatsakt notwendig ist, kann eine Flexi auch im Rahmen einer vereinfachten Gründung errichtet werden. Dazu ist nicht mehr unbedingt ein:e Notar:in beizuziehen, das können nun auch Rechtsanwält:innen erledigen.

Wer nicht sofort eine Flexi gründen möchte, kann auch vorerst eine GmbH ins Leben rufen und später eine Umwandlung in eine Flexi vornehmen. Es besteht also die Möglichkeit, eine bestehende GmbH oder Aktiengesellschaft in eine Flexi umzuwandeln und auch umgekehrt. Hinsichtlich eines Wechsels der Rechtsform ist man also sehr flexibel.

Anteile bei der Flexiblen Kapitalgesellschaft

Von der GmbH sind wir bisher sogenannte Nominalwertanteile gewöhnt. Jeder Geschäftsanteil verkörpert einen nominellen Wert (zB 1.000,- Euro). An einer GmbH kann ein:e Gesellschafter:in immer nur einen einzigen Geschäftsanteil halten, man spricht von der Einheitlichkeit des Geschäftsanteils. Wenn ein bestehender GmbH-Gesellschafter seinen Anteil vergrößert und zB Anteile käuflich erwirbt, vergrößert er seinen Geschäftsanteil, aber er kann nicht zwei Anteile halten. Bei einer Flexi kann ein:e Gesellschafter:in unterschiedliche Anteile halten und daher kann diese:r Gesellschafter:in in einer Generalversammlung auch entsprechend mit „mehreren Zungen sprechen“ – er oder sie kann sein oder ihr Stimmrecht unterschiedlich ausüben.

Bei einer Flexi kann man ebenso einen Nominalwertanteil halten oder auch einen Unternehmenswertanteil (Stückanteil). Diese neue Anteilsgattung ist vor allem für die Beteiligung von Mitarbeiter:innen konzipiert. Solche Gesellschafter:innen erhalten zwar ihren Anteil am Bilanzgewinn bzw Liquidationserlös, sie sind aber vom Stimmrecht in einer Gesellschafterversammlung ausgeschlossen. Sie können zwar teilnehmen und sich informieren, ihnen fehlt aber das Stimmrecht.

Die Namen dieser Gesellschafter:innen sind nicht im Firmenbuch eingetragen. Die Geschäftsführung einer Flexi hat ein Anteilsbuch zu führen, in dem für jede Unternehmenswert-Beteiligte bestimmten Daten festzuhalten sind und ein Mal pro Jahr ist diese Namensliste dem Firmenbuchgericht bekannt zu geben. Daneben muss noch eine sogenannte Anteilsliste dem Gericht jährlich vorgelegt werden, darin sind alle Veränderungen bei dieser Gattung von Anteilen seit der letzten Übermittlung bekannt zu geben. In die Urkundensammlung beim Firmenbuch ist nur die Namensliste aufzunehmen.

Start-Up-Mitarbeiter-Beteiligungen

Medial und in der politischen Diskussion erlebt das neue Instrument „Start-Up-Mitarbeiterbeteiligungen“ viel Aufmerksamkeit. Hier wollen wir einen Überblick dazu geben. Details für den Einzelfall müssen individuell erfragt werden (siehe auch dieser Newsbeitrag von Steuerberater Schwaz).

Im Einkommensteuergesetz wurde eine Steuerbegünstigung geschaffen für den Fall, dass ein Unternehmen Mitarbeiter:innen stärker an den Betrieb binden möchte und ihnen aus diesem Grund kostenlos Anteile am Betrieb überlässt.

Diese „Schenkung“ an Mitarbeiter:innen ist im Grunde ein Vorteil aus dem Dienstverhältnis und daher ein Sachbezug. Ohne diese neue Sonderregel würde sofort Lohnsteuer anfallen und auch Sozialversicherungsbeiträge sowie Lohnnebenkosten. Die Neuerung sieht hier vor, dass diese Lohnsteuerpflicht (samt SV-Pflicht und Lohnnebenkosten) nicht sofort eintritt, sondern erst später (beim Verkauf der Anteile oder bei Vorliegen bestimmter anderer Gründe).

Bevor man sich gleich in den zahlreichen Details, Stolperfallen und Ausnahmen verliert, sollte man sich zunächst bewusst machen, welche Fälle hier überhaupt profitieren können! Diese Abgabenbegünstigungen gelten nur für sogenannte Start-Up-Unternehmen. Dazu zählen nur Kapitalgesellschaften (also Aktiengesellschaft, GmbH oder FlexCo). Einzelunternehmen und Personengesellschaften können an dieser Stelle schon mal aufhören zu lesen.

Diese Kapitalgesellschaft darf im letzten Geschäftsjahr vor der kostenlosen Überlassung der Kapitalanteile nicht älter als 10 Jahre seit Gründung sein, in keinem Konzern eingebunden sein, nicht mehr als 100 Mitarbeiter:innen haben und nicht mehr als 40 Mio Umsatz pro Jahr erzielen.

Eine solche Start-Up-Gesellschaft schenkt nun einer bzw. einem oder mehreren Mitarbeiter:innen aus betrieblichen Gründen Anteile am Unternehmen. Die beglückten Mitarbeiter:innen waren in der Vergangenheit und auch im Zeitpunkt der unentgeltlichen Zuwendung der Anteile noch nie (weder direkt noch indirekt) zu mehr als 10% am Unternehmen beteiligt. Und wenn nun diese und noch zahlreiche weitere Voraussetzungen erfüllt sind, dann kommen auf die Lohnverrechnung zahlreiche zusätzliche Aufgaben zu … und das alles zu dem Hauptzweck, dass der Zeitpunkt der Besteuerung zeitlich hinausgeschoben wird.

Flexible Kapitalgesellschaft – noch Fragen?

Unser Team von Geisler & Hirschberger Steuerberater Schwaz hilft bei Rechtsformberatung gerne weiter -> Jetzt kontaktieren 

 

Info & Beratung gibt es auch hier: https://steuerberater-innsbruck.info/