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Veröffentlicht am: Allgemein

Neu: Ausfallbonus für Privatzimmervermieter

Der Ausfallbonus wird ausgeweitet. Ab sofort sind auch Zimmervermieter im Tourismus sowie der Land- und Forstwirtschaft anspruchsberechtigt.

Die Anträge können seit dem 19. April 2021 bei der Agrarmarkt Austria gestellt werden.

Wer ist anspruchsberechtigt:

  • Vermieter von Privatzimmern und Ferienwohnungen, die im eigenen Haushalt maximal 10 Betten vermieten
  • Gewerbliche touristische Vermieter von Gästezimmern und/oder Ferienwohnungen, die aus dieser Tätigkeit Einkünfte gemäß § 28 EStG beziehen und dafür Tourismusabgaben (Orts- bzw. Nächtigungsabgaben) abführen
  • Sonstige in der touristischen Vermietung von Gästezimmern und/oder Ferienwohnungen tätige natürliche Personen, die aus dieser Tätigkeit Einkünfte gemäß § 28 EStG beziehen und dafür Tourismusabgaben (Orts- bzw. Nächtigungsabgaben) abführen
  • Wein-, Mostbuschenschank und Almausschank
  • Urlaub am Bauernhof-Betriebe

Welche Voraussetzungen müssen erfüllt sein:

  • Hauptwohnsitz bzw. Betriebsstätte des Antragstellers muss in Österreich sein
  • Umsatzausfall von mindestens 40 Prozent gegenüber dem Vergleichszeitraum
  • Die vorgeschriebene Tourismusabgabe (Ortstaxe, Nächtigungsabgabe) wurde entrichtet
  • Gewerbliche touristische Vermieter müssen eine Bestätigung eines Steuerberaters über das Vorliegen von Einkünften gemäß § 28 EStG vorlegen

Eckdaten zum Ausfallbonus:

  • Der Ausfallsbonus beträgt 15%, für die Monate März und April gibt es einen doppelten Zuschuss von 30%
  • Weil gewerbliche touristische Vermieter und sonstige touristische Vermieter bisher von der Hilfe ausgenommen waren, erhalten diese einen Zusatzbonus von 10% Zuschuss (außer für die Monate des verdoppelten Ausfallsbonus März und April)
  • Die Antragstellung für die Betrachtungszeiträume November und Dezember 2020 und Jänner 2021 ist bis 31. Mai 2021 möglich. Danach ist eine Antragstellung für den jeweiligen Betrachtungszeitraum immer bis zum 15. des drittfolgenden Monats möglich
  • Der Ausfallsbonus kann für den Zeitraum November 2020 bis Juni 2021 beantragt werden. Für jeden Monat ist ein gesonderter Antrag zu stellen.
  • Hat die AMA bereits ein Lockdown-Umsatzersatz AMA gewährt, ist ein Ausfallsbonus für die Betrachtungszeiträume November 2020 und/oder Dezember 2020 ausgeschlossen
  • Die Förderung ist mit EUR 15.000 pro Betrachtungszeitraum begrenzt
  • Der Vergleichszeitraum ist das entsprechende Kalendermonat im Zeitraum März 2019 bis Februar 2020

Alle Details und das Antragsformular unter www.ama.at

Wir stehen für Fragen zur Förderung gerne zur Verfügung.