Steuerbegünstigung – Gesundheitsförderung für Mitarbeiter*innen
Präventive gesundheitsfördernde Maßnahmen für Mitarbeiter*innen sind unter bestimmten Voraussetzungen für das Unternehmen steuerlich absetzbar und können als steuer- und sozialversicherungsfreie Beiträge zur Gesundheitsförderung an Mitarbeiter*innen geleistet werden. Voraussetzungen für die steuerliche Begünstigung sind: Die Maßnahme ist „zielgerichtet“: Das bedeutet ein konkretes Ziel der Maßnahme ist