Prüfpflicht für den Registrierkassen-Jahresbeleg
Prüfpflicht Jahresbeleg: Administrative Pflicht am Jahresbeginn für alle Unternehmer*innen mit einer Registrierkasse – der Jahresbeleg ist zu prüfen. Zum Jahresende müssen Registrierkassen-Besitzer*innen der sogenannten Jahresbeleg ausdrucken. Diesen müsst ihr – wie alle anderen Monatsbelege auch – mindestens sieben Jahre hindurch in leserlicher Form aufbewahren. Der