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Veröffentlicht am: Allgemein

SVS-Bonus “Geimpft Gesünder”

16. März 2022

SVS-Bonus für Impfschutz: Selbständige, die bei der SVS krankenversichert sind, können sich einen Impf-Hunderter dort abholen – auch für jeden mitversicherten Angehörigen. Solche Anträge können bis Jahresende 2022 gestellt werden.

Als Danke für die Bereitschaft, sich aktiv mit dem Schutz ihrer Gesundheit zu befassen und mit den nachgewiesenen Impfungen einen besonderen Aufwand zu tätigen, erhalten Selbständige auf Antrag von der SVS einen einmaligen Bonus in Höhe von 100 Euro.

Die Antragstellung erfolgt digital mit der Handy-Signatur oder mit einem Online-Formular unter Beilage der entsprechenden Impfnachweise.

Voraussetzungen für den SVS-Bonus

Alle Selbständigen, die zum Zeitpunkt der Antragstellung bei der SVS krankenversichert sind, können bis zum 31.12.2022 an der Aktion “Geimpft gesünder” teilnehmen und für sich und jeden (zum Zeitpunkt der Antragstellung bei der SVS) mitversicherten Angehörigen einen Antrag auf einen einmaligen Bonus in Höhe von je 100 Euro stellen.

Die Auswahl der für die Teilnahme notwendigen Impfungen erfolgt in Anlehnung an die Empfehlungen des Nationalen Impfgremiums (Impfplan Österreich 2022). Dabei werden drei Altersgruppen unterschieden und es sind mit der Antragstellung folgende Impfnachweise (bzw bei COVID-19 alternativ auch Genesungsnachweise) zu erbringen:

Kinder Jugendliche & Erwachsene Erwachsene
bis zum vollendeten 15. Lebensjahr ab dem vollendeten 15. Lebensjahr bis zum vollendeten 60. Lebensjahr ab dem vollendeten 60. Lebensjahr
Diphtherie-Tetanus-Pertussis-Poliomyelitis-Hämophilus Influenzae B-Hepatitis B* Diphtherie-Tetanus-Pertussis-Poliomyelitis innerhalb der letzten 10 Jahre Pneumokokken
Masern-Mumps-Röteln* Masern-Mumps-Röteln Influenza ab 01.10.2021
HPV (Humane Papillomaviren)* FSME innerhalb der letzten 5 Jahre FSME innerhalb der letzten 3 Jahre
erst ab dem vollendeten 9. Lebensjahr
Pneumokokken* COVID-19 COVID-19
Gültigkeit gemäß aktueller Rechtslage Gültigkeit gemäß aktueller Rechtslage
bzw. bzw.
COVID-19 Genesungszertifikat COVID-19 Genesungszertifikat
(nicht älter als 6 Monate) (nicht älter als 6 Monate)
FSME
erst ab dem vollendeten 1. Lebensjahr
Influenza* ab 01.10.2021;
erst ab dem vollendeten 6. Lebensmonat

 

Auf der Homepage der SVS unter „Geimpft Gesünder“ findet ihr weiterführende Infos und die Antragsmöglichkeit.

Ihr habt Fragen zum SVS-Bonus? Das Team von Steuerberater Schwaz ist gerne für euch da -> Jetzt kontaktieren