16. März 2022
SVS-Bonus für Impfschutz: Selbständige, die bei der SVS krankenversichert sind, können sich einen Impf-Hunderter dort abholen – auch für jeden mitversicherten Angehörigen. Solche Anträge können bis Jahresende 2022 gestellt werden.
Als Danke für die Bereitschaft, sich aktiv mit dem Schutz ihrer Gesundheit zu befassen und mit den nachgewiesenen Impfungen einen besonderen Aufwand zu tätigen, erhalten Selbständige auf Antrag von der SVS einen einmaligen Bonus in Höhe von 100 Euro.
Die Antragstellung erfolgt digital mit der Handy-Signatur oder mit einem Online-Formular unter Beilage der entsprechenden Impfnachweise.
Voraussetzungen für den SVS-Bonus
Alle Selbständigen, die zum Zeitpunkt der Antragstellung bei der SVS krankenversichert sind, können bis zum 31.12.2022 an der Aktion „Geimpft gesünder“ teilnehmen und für sich und jeden (zum Zeitpunkt der Antragstellung bei der SVS) mitversicherten Angehörigen einen Antrag auf einen einmaligen Bonus in Höhe von je 100 Euro stellen.
Die Auswahl der für die Teilnahme notwendigen Impfungen erfolgt in Anlehnung an die Empfehlungen des Nationalen Impfgremiums (Impfplan Österreich 2022). Dabei werden drei Altersgruppen unterschieden und es sind mit der Antragstellung folgende Impfnachweise (bzw bei COVID-19 alternativ auch Genesungsnachweise) zu erbringen:
Kinder | Jugendliche & Erwachsene | Erwachsene |
bis zum vollendeten 15. Lebensjahr | ab dem vollendeten 15. Lebensjahr bis zum vollendeten 60. Lebensjahr | ab dem vollendeten 60. Lebensjahr |
Diphtherie-Tetanus-Pertussis-Poliomyelitis-Hämophilus Influenzae B-Hepatitis B* | Diphtherie-Tetanus-Pertussis-Poliomyelitis innerhalb der letzten 10 Jahre | Pneumokokken |
Masern-Mumps-Röteln* | Masern-Mumps-Röteln | Influenza ab 01.10.2021 |
HPV (Humane Papillomaviren)* | FSME innerhalb der letzten 5 Jahre | FSME innerhalb der letzten 3 Jahre |
erst ab dem vollendeten 9. Lebensjahr | ||
Pneumokokken* | COVID-19 | COVID-19 |
Gültigkeit gemäß aktueller Rechtslage | Gültigkeit gemäß aktueller Rechtslage | |
bzw. | bzw. | |
COVID-19 Genesungszertifikat | COVID-19 Genesungszertifikat | |
(nicht älter als 6 Monate) | (nicht älter als 6 Monate) | |
FSME | ||
erst ab dem vollendeten 1. Lebensjahr | ||
Influenza* ab 01.10.2021; | ||
erst ab dem vollendeten 6. Lebensmonat |
Auf der Homepage der SVS unter „Geimpft Gesünder“ findet ihr weiterführende Infos und die Antragsmöglichkeit.
Ihr habt Fragen zum SVS-Bonus? Das Team von Steuerberater Schwaz ist gerne für euch da -> Jetzt kontaktieren