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Veröffentlicht am: Allgemein

Inflationsanpassung für 2024

23. Oktober 2023 | Inflationsanpassung 2024 

Die Inflationsanpassungsverordnung und die Regierungsvorlage zum Progressionsabgeltungsgesetz, gültig ab 2024, liegen vor. Neben der Abschaffung der kalten Progression (siehe auch dieser Newsbeitrag von Steuerberater Schwaz) werden viele Absetzbeträge erhöht. Der Fokus der Regierungsvorlage liegt auf Entlastung von niedrigen und mittleren Einkommen, Schaffung von Leistungsanreizen für Arbeitskräfte sowie Kinder und Familien.

Geisler & Hirschberger Steuerberater Schwaz informiert über alle bekannten Details zur Inflationsanpassung 2024.

Inflationsanpassung 2024

Die inflationsangepassten Beträge für 2024 sind im Vergleich zu 2023 um 6,6% höher. Dies entspricht 2/3 der Inflationsrate zwischen Juli 2022 und Juni 2023. Laut der Regierungsvorlage zum Progressionsabgeltungsgesetz  2024 werden – zur Berücksichtigung des weiteren Drittels – zudem ua die ersten vier Progressionsstufen angepasst.

2023 2024
Einkommen Steuersatz Einkommen Steuersatz
für die ersten € 11.693 0% für die ersten € 12.816 0%
€ 11.693 bis € 19.134 20% € 12.816 bis € 20.818 20%
€ 19.134 bis € 32.075 30% € 20.818 bis € 34.513 30%
€ 32.075 bis € 62.080 41% € 34.513 bis € 66.612 41%
€ 62.080 bis € 93.120 48% € 66.612 bis € 99.266 48%
€ 93.120 bis € 1 Mio 50% € 99.266 bis € 1 Mio 50%

 

Ebenfalls angepasst werden ua folgende Beträge:

  • Alleinverdiener/-erzieherabsetzbetrag mit 1 Kind € 572 (€ 520), mit 2 Kindern € 774 (€ 704) und für jedes weitere Kind € 255 (€ 232);
  • Verkehrsabsetzbetrag € 463 (€ 421), erhöhter VA bei Anspruch auf Pendlerpauschale bis € 798
    (€ 726), Zuschlag zum VA bis € 752 (€ 684) jeweils mit Einschleifregelung;
  • Pensionistenabsetzbetrag (Grundbetrag) € 954 und erhöhter PAB € 1.405, jeweils mit Einschleifregelung;
  • Unterhaltsabsetzbetrag € 420 jährlich (€ 372);
  •  Angepasst wird auch die Erstattung des Alleinverdiener- und Alleinerzieherabsetzbetrages sowie die SV-Rückerstattung und der SV-Bonus;
  • Veranlagungsgrenze bei Einkommen ohne lohnsteuerpflichtige Einkünfte wird erhöht auf
    € 12.816
    (€ 11.693);

Weitere Entlastungsmaßnahmen

Zwei Drittel des Inflationsvolumens werden automatisch angepasst. Der Bundesregierung obliegt es, das verbliebene Drittel für weitere Entlastungsmaßnahmen einzusetzen. Die nunmehr vorliegende Regierungsvorlage zum Progressionsanpassungsgesetz 2024 legt den Fokus der Entlastung auf

  • niedrige und mittlere Einkommen;
  • Schaffung von Leistungsanreizen für Arbeitskräfte;
  • Kinder und Familien.

Konkret sind für 2024 u.a. folgende Maßnahmen vorgesehen:

  • Der Kindermehrbetrag, eine wichtige steuerliche Entlastung für Familien mit niedrigeren Einkommen, wird auf € 700 (bisher € 550) angehoben und kann auch neben dem Bezug von Wochengeld zustehen.
  • Kinderbetreuungskosten: Tätigt ein Arbeitnehmer Ausgaben für die Betreuung von Kindern (bis zum 14. Lebensjahr) für eine Kinderbetreuungseinrichtung bzw eine qualifizierte Kinderbetreuung und ersetzt ihm der Arbeitgeber diese Kosten, ist dieser Ersatz bis zu € 2.000 pro Jahr steuerfrei.
  • Stellt der Arbeitgeber einen kostenfreien Betriebskindergarten zur Verfügung, ist dafür auch dann kein Sachbezug anzusetzen, wenn betriebsfremde Kinder den Kindergarten besuchen. Das war bislang schädlich.
  • Begünstigung von Überstunden: In den Jahren 2024 und 2025 können Zuschläge für 18 Überstunden im Monat bis zu € 200 pro Monat steuerfrei ausbezahlt werden.
  • Der monatliche Freibetrag für Schmutz-, Erschwernis- und Gefahrenzulagen sowie Zuschläge für Sonntags-, Feiertags- und Nachtarbeit wird auf € 400 (€ 360) angehoben.
  • Das bisher nur bis Ende 2023 geltende Homeoffice-Pauschale für Arbeitnehmer wird nunmehr dauerhaft zustehen.
  • Der Gewinnfreibetrag wird in allen Stufen erhöht und maximal € 46.400 (bisher € 45.950) betragen. Der Grundfreibetrag steht dann für Gewinne bis € 33.000 (bisher € 30.000) zu.

Noch Fragen?

Unser Team von Geisler & Hirschberger Steuerberater Schwaz steht für eure Fragen rund um die Inflationsanpassung 2024 gerne zur Verfügung -> Jetzt kontaktieren 

Info & Beratung gibt es auch hier:

https://ultimum.at/steuerberater-innsbruck/