Sachbezug für Fahrzeuge bei privater Verwendung
16.März 2022 Sachbezug für Fahrzeuge bei privater Verwendung: Die Überlassung eines firmeneigenen Fahrzeugs (auch) für private Fahrten stellt einen geldwerten Vorteil aus dem Dienstverhältnis (Sachbezug genannt) dar und ist grundsätzlich sozialversicherungs- und steuerpflichtig. BMF-Verordnung Das Einkommen von Mitarbeiter*innen zählt zu den Einkünften aus nichtselbständiger Tätigkeit.